Newsletter #171

Am Dienstag jährte sich der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine bereits zum vierten Mal. Die von Putin gestartete Vollinvasion war und ist eine Zäsur für die europäische Friedens- und Sicherheitsordnung. Die Folgen des Angriffs sind verheerend: Zigtausende Tote und Verletzte, Millionen Menschen auf der Flucht, zerstörte Städte und Infrastruktur sowie ein Leben unter permanentem Beschuss. Vor allem die Zivilbevölkerung lebt seit vier Jahren in Angst vor den russischen Angriffen – kaum eine Nacht vergeht ohne Angst und Schrecken, ohne Angriffe durch russische Raketen. Seit vier Jahren verteidigt die Ukraine nicht nur ihr territoriales Staatsgebiet und ihre eigene Legitimität – sie verteidigt auch die Freiheit des europäischen Kontinents und die regelbasierte internationale Ordnung. Aus diesem Grund ist unsere Unterstützung der Ukraine nicht nur ein Gebot der Solidarität, sondern liegt auch in unserem sicherheitspolitischen Interesse.

Wir als SPD-Bundestagsfraktion bekennen uns klar zu dieser Unterstützung – humanitär, politisch, ökonomisch und militärisch – und wollen sie entschlossen fortsetzen. Als Zeichen unserer Solidarität hatten wir am Montag den Botschafter der Ukraine, Oleksii Makeiev, in unserem Fraktionsvorstand zu Gast. Zudem haben wir in dieser Woche einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen: „Frieden und Sicherheit in Europa verteidigen – Solidarität mit der Ukraine zum Jahrestag des russischen Angriffskrieges“. (Hier geht es zum Antrag)

Gestern konnten wir endlich das Bundestariftreuegesetz endgültig beschließen. Das ist ein guter Tag für faire Löhne, für gute Arbeitsbedingungen und für unser Versprechen, dass die durch das Sondervermögen bereitgestellten Milliarden nicht dafür genutzt werden, Dumpinglöhne zu subventionieren. Denn wenn Steuergeld eingesetzt wird, sollen die vielen Fleißigen in unserem Land auch davon profitieren. Und das lohnt sich: Beschäftigte, die nach Tarifvertrag bezahlt werden, haben rund 2.900 Euro mehr im Jahr – das kann zum Beispiel ein Urlaub mit der Familie sein. Unser Ziel ist eindeutig: Deutschland zahlt Tarif – im Interesse der Beschäftigten, der Unternehmen und einer starken Volkswirtschaft. Und wir sorgen dafür, dass es keine überbordende Bürokratie gibt: Die erforderlichen Nachweise können mit bereits bestehenden Unterlagen erbracht werden und müssen nur vorgehalten werden.

Wer ohnehin nach Tarif zahlt, muss bei der Bewerbung um einen Auftrag nur ein Häkchen setzen – mehr nicht. Für die Nachunternehmer setzen wir auf Eigenverantwortung und darauf, dass die Wirtschaft praktikable, unbürokratische Lösungen in Selbstorganisation findet. Auch hier gilt: Wer nach Tarif bezahlt, hat nichts zu befürchten.

Ich freue mich sehr, dass es uns endlich gelungen ist, das Gesetz nun final zu beschließen. Schon während der Ampel-Koalition hatten wir es im Koalitionsvertrag vereinbart – leider wurde es damals im Verfahren von der FDP blockiert, mit bekanntem Ende. Umso stärker ist jetzt das Signal: Die Koalition steht zu einer starken Sozialpartnerschaft und unterstützt Tarifverträge. Wenn Steuergeld verwendet wird, müssen auch anständige Löhne gezahlt und gute Arbeitsbedingungen garantiert werden. (Hier geht es zu meiner Rede im Bundestag)

Wir haben uns mit der Sozialstaatsreformkommission zum Ziel gesetzt, unseren Sozialstaat zu modernisieren und das Leben der Menschen leichter zu machen. Leistungen sollen einfach zugänglich sein, und das Hin- und Herschicken zwischen Behörden muss beendet werden. Mit der Grundrente ist es uns damals gelungen, eine Leistung zu schaffen, die vollkommen automatisch auf das Konto überwiesen wird – ohne Antrag. Das wollen wir, wo immer es möglich ist, auch für andere Leistungen einführen.

Den nächsten Schritt gehen wir mit dem Kindergeld: Es sorgt immer wieder für Unverständnis, warum man Kindergeld extra beantragen muss – und dass, obwohl man ohnehin zum Standesamt muss, um ein neugeborenes Kind anzumelden, und die Steuernummer bereits automatisch zugeteilt wird. Ab 2027 genügt für die automatische Auszahlung, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland wohnt und hier arbeitet sowie die IBAN eines Elternteils vorliegt. Liegt die Kontoverbindung vor und hat die Familienkasse keine Zweifel am Kindergeldanspruch, kann die Auszahlung starten. Hierzu hat das Bundesfinanzministerium in dieser Woche einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Ich freue mich, dass wir diesen wichtigen Schritt gehen, um werdende Eltern von Bürokratie zu entlasten – denn sie sollen sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: das Glück mit dem neugeborenen Kind.

Über 186.000 Frauen waren im Jahr 2024 von häuslicher Gewalt betroffen. Das sind 510 Fälle an jedem einzelnen Tag. Umso wichtiger ist es, dass wir in dieser Woche einen Gesetzentwurf in erster Lesung beraten haben, um Frauen effektiver vor häuslicher Gewalt zu schützen. Wir wollen damit unter anderem die Anzeigebereitschaft erhöhen, denn rund 90 Prozent aller Fälle werden erst gar nicht angezeigt. Zudem weiten wir den Einsatz elektronischer Fußfesseln aus: Nähert sich ein Täter mit Fußfessel, soll das Opfer künftig direkt über ein Empfangsgerät gewarnt werden können, damit es sich in Sicherheit bringen kann. Auch die Polizei soll eine entsprechende Meldung erhalten. Gleichzeitig erhöhen wir die Strafen für Täter, um die abschreckende Wirkung zu stärken. Ich bin froh, dass Bundesjustizministerin Hubig sich diesem Thema angenommen hat – Wir setzen damit ein klares und starkes Zeichen: Häusliche Gewalt muss wirksam bekämpft und Opfer richtig geschützt werden.

Ebenfalls in dieser Woche haben wir uns gemeinsam mit der Union auf eine erneute Änderung des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Durch eine massive Kampagne wurde viel Unsicherheit in der Bevölkerung geschürt. Künftig werden Eigentümerinnen und Eigentümer wieder mehr Entscheidungsfreiheit haben, welche Heizung sie einbauen. Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizungen weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, wenn diese einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“) – also über den Brennstoff zum Klimaschutz beitragen. Hierfür müssen die Energieversorgungsunternehmen, also die Gas- oder Ölanbieter sorgen. Ab 2029 wird mit einem Anteil von 10 Prozent begonnen. Den weiteren Anstieg bis 2040 wird das Gesetz in drei Schritten festlegen. Dabei ist Folgendes wichtig zu betonen: Die Klimaschutzziele gelten weiterhin. Das Gesetz wird weiterhin den Wandel zu klimafreundlichen Heizsystemen unterstützen. Auch die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) konnten wir bis mindestens 2029 erhalten und absichern. Dieser Kompromiss war für uns sehr schwierig. Wir werden das parlamentarische Verfahren nach dem kommenden Kabinettsbeschluss genau begleiten und dafür Sorge tragen, dass nicht ideologische Kulturkämpfe über dieses Gesetz entscheiden. (Hier gibt es ein Infopapier zu den Änderungen im Gesetz)

Mit solidarischen Grüßen

Dagmar Schmidt

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